Ausbildereignung (AEVO)

Ausbilder werden!

 

Unternehmen, die eine Ausbildung im Dualen System anbieten wollen, benötigen mindestens einen Ausbilder/eine Ausbilderin mit Ausbilderschein (ADA-Schein). Der AdA-Schein ist ein Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Die Ausbildereignungsprüfung wird durch die Handwerkskammer (HWK) abgenommen.
Sie erhalten im Rahmen des Vorbereitungskurses auf die AEVO-Prüfung das notwendige, fachliche sowie pädagogische Wissen, damit Sie mit Ihrer Berufserfahrung und Ihrem Know How in der Lage sind, Auszubildenden alle praktischen Kenntnisse sowie die nötige Professionalität zu vermitteln.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in folgenden Handlungsfeldern:

 

  • Planung der Ausbildung
  • Vorbereitung der Ausbildung unter organisatorischer / rechtlicher Aspekte
  • Handlungsorientierte Förderung von selbstständigen Lernen in berufstypischen Arbeit- und Geschäftsprozessen
  • Unterstützung auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss
  • Aufzeigen von Perspektiven für die berufliche Weiterentwicklung

 

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor. Teilnehmen können alle Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mit ausreichender beruflicher Erfahrung, die in Ihrem Betrieb professionell und handlungsorientiert ausbilden möchten. Auch für die, die nicht ausbilden möchten, kann der Vorbereitungskurs dennoch sinnvoll sein. Eine erfolgreich abgeschlossene AEVO Prüfung ist ein Pluspunkt für die nächste Bewerbung.

 

Termine und Organisation
Zeitraum: 21.08.2024 bis 30.10.2024
Uhrzeit: 17:30 - 21:00 Uhr | wechselnde Tage

 

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